Allgemeine Geschäftsbedingungen | Anlage Auftragsbestätigung
Für das Vertragsverhältnis zwischen Event- und Locationmanagement
(im Folgenden Agentur genannt) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Alle in der Auftragsbestätigung bezeichneten Agenturleistungen erfolgen zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur.
1.2 Die Agentur ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor bei:
- Höhere Gewalt, z.B. Brand in einer gebuchten Location, Streik o.ä.
- Irreführender oder falscher Angaben seitens des Auftraggebers
- Die Agentur begründeten Anlass hat, dass der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen der Agentur in der Öffentlichkeit maßgeblich gefährdet ist - Die im Auftrag vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten werden
1.3 Tritt der Vorfall Punkt 1.2 a) ein, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Im Falle des berechtigten Rücktritts der Agentur besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.
2. Vertragsabschluss und -haftung
2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung seitens des Auftraggebers gegenüber der Agentur zustande.
2.2 Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sein denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) gegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursacht werden. Für Gegenstände, die vom Veranstalter oder durch Dritte in Veranstaltungsräume eingebracht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
3. Pflichten der Agentur
3.1 Die Agentur ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und von der Agentur zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Zusätzliche Leistungen / Kosten werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber definiert und nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftraggebers berechnet.
3.3 Die Agentur verpflichtet sich gegenüber Dritten zum Schweigen über Inhalte, Auftragssumme und/oder Angelegenheiten (Firmenwissen) die im Zuge der Beauftragung in Erfahrung gebracht wurden.
3.4 Den Auftraggeber rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, wenn die konzeptionelle Umsetzung, auch in Teilen, nicht realisierbar ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Neuigkeiten, die für die Umsetzung der Veranstaltung (hier insbesondere Konzeption, Planung, Organisation, Betreuung, usw.) unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sogfältigen Erfüllung der Verträge/ Aufträge, die die Agentur in seinem Namen abgeschlossen hat.
4.3 Der Auftraggeber stellt der Agentur zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung und/oder Auftrag das notwendige Werbematerial, Firmenlogo, Fotos, Videos o.ä. zur Verfügung.
4.4 Der Auftraggeber trägt die typischen Veranstalterlasten (GEMA, KsK, Ausländersteuer, Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht, Spesen und/oder Catering externer Gewerke)
5. Rechte der Agentur
5.1 Die Agentur hat Verhandlungs-, Abschluss- und Inkassovollmacht für den Auftraggeber und darf für ihn Verträge (z.B. Location, Catering, Technik, Mobiliar sowie alle vereinbarten und/oder veranstaltungsrelevanten Verträge) abschließen und die vereinbarten Gelder treuhänderisch verwalten.
5.2 Die Agentur darf nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse in Auszügen, auf Veranstaltungen erstellte Fotos & Videomaterial sowie Namen und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken verwenden.
6. Rechte des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, dass die Agentur ihre im vertragsgegenständlichen Angebot spezifizierten beschriebenen Aufgaben gewissenhaft, verantwortlich und aktiv wahrnimmt.
6.2 Der Auftraggeber hat gegenüber der Agentur jederzeit Anspruch auf Auskunft.
7. Vergütung, Zahlung
7.1 Ist keine gesonderte Zahlungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur getroffen worden, leistet der Auftraggeber bei Abschluss und Beauftragung der Agentur eine Anzahlung in Höhe von 70% des Bruttoangebotspreises zzgl. MwSt. Die restlichen Beträge werden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abschlussrechnung ohne Abzüge an die Agentur überwiesen.
7.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarten Agenturleistungen und/oder die Beauftragung von Gewerken erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung aufgenommen und/oder beauftragt werden.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Summe für die im Auftrag definierten Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Agentur an Dritte und/oder Auftragserweiterungen.
7.4 Wenn der Auftraggeber umfangreiche Planungen/Arbeiten und dergleichen außerhalb des laufenden Vertragsverhältnis /Auftrag /Organisation/Beratung ändert und/oder abricht, ersetzt der Auftraggeber der Agentur alle angefallenen Kosten und wird sie von allen Verbindlichkeiten mit Dritten / Gewerken freistellen.
Die Agentur behält sich in einem solchen Fall vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme in Rechnung zu stellen.
7.5 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Aufraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Agentur eines höheren Schadens vorbehalten.
7.6 Haben die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, und kommt der Auftraggeber mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
7.7 Die Agentur ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit der Kostenvorschüsse oder Abschlagszahlung nicht, ist die Agentur neben den sonstigen Rechten auch ohne Mahnung zur sofortigen Einstellung der Agenturarbeit berechtigt.